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Personalausweis

Information

Personalausweise werden in der Regel für Personen ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 16. Lebensjahr besteht eine Ausweispflicht.

Der Ausweis muss persönlich beantragt werden und wird für alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in Dipperz gemeldet sind, vom Passamt der Gemeinde Dipperz ausgestellt. Bei Minderjährigen ist in der Regel die Identifikation durch ein anwesendes Elternteil oder einen Sorgeberechtigten notwendig.

Die Bearbeitungszeit dauert 2 - 3 Wochen. Der Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre ausgestellt.

In dringenden Fällen kann zusammen mit der Beantragung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der sofort ausgehändigt wird, und bis zu 3 Monate gültig ist.

Für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten Sie aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen bei der Auslandsvertretung des Landes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Alle Personalausweise verfügen über Onlineausweisfunktionen, die nicht deaktiviert werden können.

Weitere Infos finden Sie hier:
Personalausweisportal

Erforderliche Unterlagen

- Ihren alten Personalausweis oder Kinderreisepass

- Ein hochformatiges Lichtbild neuesten Datums in dem Maßen 35 mm x 45 mm, dass den Vorgaben zur Erstellung von Personalausweisen, die biometrische Merkmale enthalten entspricht.

Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Fotografen. Automatenbilder erfüllen die Anforderungen zur Zeit leider meist nicht.

Für Fragen stehen ihnen Frau Schäfer und Frau Storch vom Passamt gerne zur Verfügung (06657 / 9633-0).

Gebühren

  • Antragstellende Person unter 24 Jahren : 22,80 Euro

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

  • Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei

Gemeindeverwaltung Dipperz | Am Dorfbrunnen 2 | 36160 Dipperz | Tel.: (06657) 96 33-0 | Fax: (06657) 96 33-40 | info@dipperz.de